Themen
Die Einführung von HRM 2 für Kirchgemeinden
Harmonisiertes Rechnungslegungsmodell 2 (HRM2)
Neu: Sonderseite zum neuen Rechnungslegungsmodell HRM2.
Kirche und Staat
Weiterentwicklung des Verhältnisses von Kirche und Staat nach den Grossratsentscheiden
Landeskirchengesetz LKG interne Vernehmlassung
Landeskirchengesetz LKG interne Vernehmlassung, Beilage 1
Landeskirchengesetz Vernehmlassung interner Fragebogen, Beilage 2
Erlasstext LKG, Beilage 3
Vortrag LKG, Beilage 4
Schreiben für die Vernehmlassung zum neuen Gesetz
Wie Sie der Tagespresse entnehmen konnten, hat das Kantonsparlament den Anträgen der Regierung zur Weiterentwicklung des Verhältnisses von Kirche und Staat mit grossem Mehr zugestimmt.
Damit wurden die Weichen für eine Totalrevision des Gesetzes über die bernischen Landeskirchen gestellt. Mit gezielten Planungserklärungen hat der Grosse Rat bekräftigt, dass mit diesem Erneuerungsschritt keine Einsparungen verbunden werden sollen.
Im Wesentlichen wurden zwei Änderungen beschlossen:
- 1. Der Kanton will die oberste Arbeitgeberverantwortung sowie die Personaladministration
für die Pfarranstellungen an die Landeskirchen übergeben. Dazu stellt er auch die Mittel
zur Verfügung.
- 2. Die Kirchensteuern der juristischen Personen sollen einer negativen Zweckbestimmung
unterstellt werden. Das bedeutet, dass der Gesetzgeber definieren wird, wofür diese
Steuererträge nicht verwendet werden dürfen.
Die Regierung hatte eine positive Zweckbestimmung beabsichtigt. Eine solche hätte für die Kirchgemeinden eine Verkomplizierung und einen enormen Mehraufwand bedeutet. Dieser Kursänderung ging ein Beschluss der ref. Synode voraus. Vorgängig hatte unser Verband diese Thematik vorberaten. Auch ergriff der Verband die Gelegenheit, in der zuständigen grossrätlichen Kommission zu intervenieren, was entsprechenden Erfolg zeitigte.
Nun müssen die beschlossenen Zielsetzungen erst in ein neues Gesetz gegossen werden.
Über dieses muss der Grosse Rat noch einmal beraten. Zudem untersteht es dem fakultativen Referendum.
Die Arbeiten zur Vorbereitung der Totalrevision des Kirchengesetzes sollen nach den Herbstferien aufgenommen werden.
Gleichzeitig werden die Landeskirchen ihre Organisation zur Übernahme der arbeitsrechtlichen Verantwortung der Dienstverhältnisse an die Hand nehmen müssen.
In beide Prozesse möchte unser Verband seine Anliegen und Wünsche einbringen. Zu diesem Zweck haben wir eine Arbeitsgruppe aus Kirchgemeinderatspräsidentinnen
und-präsidenten der drei Landeskirchen gebildet, welche zugleich verschiedene Regionen und Gemeindegrössen vertreten.
Sollten Sie besondere Anliegen haben, sind Sie herzlich eingeladen, diese mit Brief oder Mail einzubringen, damit wir sie in unsere interne Arbeit einspeisen können.
Es ist davon auszugehen, dass der nun anlaufende Prozess einige Jahre beanspruchen wird. In Bezug auf Ihre Arbeit wird sich somit vorerst nichts verändern.
Über die weitere Entwicklung werden wir Sie auf dem Laufenden halten. Ebenso stehen wir Ihnen für zusätzliche Informationen jederzeit gerne zur Verfügung.